Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber investieren in Ihre Rente

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Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber sind heute gefragt, um die Rente der Mitarbeiter zu unterstützen. Denn 1997 versicherte zwar der damalige CDU-Arbeitsminister Norbert Blüm: „Die Rente ist sicher“. Die Realität sieht heute anders aus.

Der „Generationenvertrag“ – wer heute arbeitet, zahlt für die derzeitigen Rentner – funktioniert nicht mehr: Immer weniger Arbeitende finanzieren die Rente von immer mehr Senioren.

Für Arbeitnehmer bleibt die gesetzliche Rente zwar ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge, darf aber nicht der einzige bleiben! Sie als Arbeitnehmer müssen nach ergänzenden Wegen suchen, um Ihren Lebensabend finanziell abzusichern, z.B. über die betriebliche Altersvorsorge.

Arbeitgeber leisten dabei ihren Beitrag zur Zukunft ihrer Angestellten. Rund 18 Millionen Deutsche nehmen diese mit bAV abgekürzte Möglichkeit in Anspruch. Und dank neuer Gesetze ist sie jetzt noch attraktiver geworden!

Hier erfahren Sie, warum die bAV für Sie das Richtige ist, was sich geändert hat und welche Möglichkeiten es gibt.

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber zahlen unterschiedlich

Es gilt für die betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber haben die Wahl aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Der Chef entscheidet also innerhalb gesetzlicher Vorgaben, was und wie viel er Ihnen anbietet für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber haben dabei drei Möglichkeiten:

1. Die arbeitgeberfinanzierte bAV: ein Geschenk des Chefs

Das klingt nicht nur verlockend, es ist so. Ihr Arbeitgeber nimmt Geld in die Hand, um Ihnen ein zusätzliches Rentenpolster zu verschaffen – meist mit dem Hintergedanken, gutes Personal langfristig zu binden und zufriedenzustellen.

Dieses Angebot sollten Sie nicht ablehnen. Es ist ein Geschenk, wie auch immer es sich darstellt, denn die Gestaltung unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb.

2. Entgeltumwandlung: Sie investieren in Ihre Rente

Teile Ihres Bruttoeinkommens fließen in eine betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber sind seit 2002 dazu verpflichtet, diese sogenannte Entgeltumwandlung zu ermöglichen.

Dies geschieht oft gleich für die komplette Belegschaft. Daher sind günstigere Konditionen möglich, als Sie als Einzelsparer aushandeln könnten.

Weil Ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen i.d.R. bei der Entgeltumwandlung sinkt, zahlen Sie und Ihr Chef weniger Sozialversicherung. Sie selbst sparen außerdem Steuern. Noch lohnenswerter, als nur mit Entgeltumwandlung zu sparen, wird die betriebliche Altersvorsorge, wenn Arbeitgeber etwas zuschießen.

Das ist einfach, denn jetzt gilt für die betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber werden nach und nach in die Pflicht genommen, sich an der bAV zu beteiligen.

3. Der Mix macht’s: bAV in Mischfinanzierung

Sie zahlen einen Teil Ihres Bruttoeinkommens, Ihr Chef legt noch etwas obendrauf: Eine solche Mischfinanzierung lohnt sich für beide. Sie als Sparer erhalten zusätzliches Geld auf das Konto für die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber sparen einen Teil der Lohnnebenkosten ein.

Derzeit sind Unternehmen verpflichtet in bAV-Verträge, die nach 2019 abgeschlossen werden, 15 Prozent zuzuschießen, wenn sie durch den Vertrag Sozialabgaben einsparen.

Haben Sie einen älteren Vertrag, können Sie versuchen, Ihren Chef mit ins Boot zu holen, indem Sie ihn von seinen Vorteilen überzeugen.

Ein guter Ansatzpunkt dafür sind Gehaltsverhandlungen. Fragen Sie statt nach mehr Geld nach einem Zuschuss zur bAV. Dieser kommt Ihren Chef sozialabgabentechnisch günstiger als eine Gehaltserhöhung.

Ab 2022 sind auch Altverträge zu 15 Prozent zuschusspflichtig, wenn dem Unternehmen daraus finanzielle Vorteile entstehen.

Neuer Job, neue bAV? Gesetzliche Neuerungen

Viele Betriebsrenten-Sparer halten den Jobwechsel für ein heikles Thema.

Generell kann eine bestehende bAV zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden oder das angesparte Kapital in das Versorgungssystem des neuen Unternehmens übertragen werden. Dem müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur zustimmen. Der Arbeitgeber aber auch nur dann, wenn die Ansprüche verfallbar sind. Sichern kann Ihr Geld die sogenannte Unverfallbarkeit.

Seit 01.01.2005 hat der Arbeitnehmer das Recht, seine unverfallbaren Anteile der bAV zum neuen Arbeitgeber zu übertragen, wenn die bAV über die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds durchgeführt wurde.

Wann ist mein Geld unverfallbar?

Versicherungen, die vom Arbeitnehmer allein finanziert werden, sind schon von jeher unverfallbar. D.h. Ihr eingezahltes Geld ist Ihnen auch sicher. Wer den Job wechselt, kann diese bAV mitnehmen.

Bei rein arbeitgeberfinanzierten bAV galt die Unverfallbarkeit bisher erst, wenn der Arbeitnehmer bei Jobwechsel über 25 Jahre alt war und seit mindestens fünf Jahre die bAV-Zusage hatte.

Jüngere verloren dagegen sämtliche Ansprüche. Auch wer kurz vor dem fünften Jahr entlassen wurde, verlor die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber waren hier im Vorteil.

Bei Mischfinanzierungen galten die Regeln anteilig für die eingezahlten Beträge. Das eigene Geld war sicher, das aus dem Betrieb stammende Kapital erst nach fünf Jahren, wenn der Sparer über 25 Jahre zählte.

All diese Grenzen galten und gelten in ihrer neuen Form übrigens auch bei Unternehmensinsolvenzen.

Neue Regeln, neue Grenzen

2018 kam das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es schraubt das Mindestalter für die Unverfallbarkeit arbeitgeber- und mischfinanzierter bAV auf 21 Jahre und die notwendige Vertragsdauer auf drei Jahre herunter.

Allerdings gelten diese Änderungen nicht rückwirkend, sondern nur für 2018 und später abgeschlossene Verträge.

Wenn sich ein Jobwechsel vor dem Erreichen der Unverfallbarkeit Ihrer bAV nicht vermeiden lässt, reden Sie mit Ihrem alten Chef.

Das Gesetz regelt zwar, ab wann eine bAV garantiert sicher ist, es verbietet aber auch nicht, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Und das bietet Ihnen eine Chance! Beispielsweise kann das erreichte Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen werden, wenn alle Seiten zustimmen.

Jobwechsel und Insolvenz: das sind die Konsequenzen

  • Arbeitgeberfinanzierte bAV: Die Unverfallbarkeit ist erreicht, wenn Ihre Zusage drei Jahre bestanden hat und Sie mindestens 21 Jahre alt sind – auch im Falle einer Insolvenz.
  • Entgeltumwandlung: Ihr Geld gehört Ihnen.
  • Mischfinanzierung: Bei Firmenpleite oder Jobwechsel gelten anteilig die Unverfallbarkeitsregeln. Ihr eigenes Geld ist immer sicher, der Zuschuss der Firma ist es erst nach Erreichen der gesetzlichen Vorgaben (drei Jahre bestehende Zusage, Mindestalter von 21 Jahren).

Altverträge für die betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber ab 2022 dabei

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht also vor, dass Ihr Arbeitgeber zusätzlich 15 Prozent des eingezahlten Entgelts in eine arbeitnehmerfinanzierte bAV einzahlt, wenn er dadurch Sozialversicherungsabgaben spart.

Wie viel er tatsächlich einspart, ist dabei unbedeutend.

Dies gilt seit 2019 für neu abgeschlossene Verträge. Ab 2022 sind auch die alten bAV mit dabei. Aber Achtung: Der Zuschuss ist nur für Pensionsfonds, Direktversicherungen und Unterstützungskassen gedacht. Dabei handelt es sich um drei der fünf möglichen Durchführungswege einer bAV.

Durchführungswege bAV: fünf Möglichkeiten – unterschiedlicher Profit

Es gibt fünf Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren davon unterschiedlich.

1. Direktzusage – die Arbeitgeberfinanzierung

Wie weiter oben bereits erwähnt, verbirgt sich hinter einer Direktzusage die klassische arbeitgeberfinanzierte bAV. Der Arbeitgeber nimmt selbst Geld in die Hand und kümmert sich direkt um eine Rentenvorsorge für seine Belegschaft. Wie er die Anlage gestaltet, obliegt ihm allein.

Die direkt zugesagte Betriebsrente muss er bei Renteneintritt seines Arbeitnehmers also selbst aufbringen. Der Chef wird – im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen – selbst zum Versorgungsträger, sodass hier ein rein unternehmensinternes Rechtsverhältnis entsteht.

2. Die Unterstützungskasse – eine Verwaltung für die Geldanlage

Auch diese Form der bAV ist arbeitgeberfinanziert oder als Entgeltumwandlung möglich.

Hier fließt das Geld in eine externe, überbetriebliche Versorgungseinrichtung. Unterstützungskassen werden oft von Versicherungsunternehmen angeboten. Sie übernehmen die Verwaltung und legen das Geld der bAV an.

3. Pensionsfonds – externe Anleger nutzen

Pensionsfonds sind externe Einrichtungen, die das bAV-Geld verwalten und anlegen, beispielsweise in Aktien oder Anleihen. Sie werden häufig von Großunternehmen, Banken oder Versicherungen für die Rentenversorgung gegründet.

Vorteil der Wahl dieser Form für die betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern auch Vorteile des freien Kapitalmarktes an.

4. Direktversicherung – mit großen Versicherungen arbeiten

Hier verwalten große Versicherungskonzerne das Geld. Häufig werden Direktversicherungen gleich für die komplette Belegschaft zu günstigen Konditionen abgeschlossen.

Sie als Arbeitnehmer zahlen im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Bruttogehalts ein. Wie genau das vonstattengeht, was bei Jobwechsel zu tun ist und was es sonst noch zu beachten gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber.

5. Pensionskasse – die Partner bei Tarifverträgen

Pensionskassen sind häufig in Branchen mit Tarifbindung zu finden. Die Kassen sind rechtlich selbstständig und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Träger sind ein oder mehrere Unternehmen.

Oft haben sich die Pensionskassen auf bestimmte Berufszweige spezialisiert. Wenn der Arbeitgeber Geld zur bAV zuschießt, ist das oft im Tarifvertrag festgeschrieben.

 

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren

Der Abschluss einer bAV lohnt sich für beide Seiten, um Sozialabgaben zu sparen. Gleichzeitig profitieren Sie als Arbeitnehmer vom finanziellen Polster, das Sie sich für Ihren Lebensabend erwirtschaften.

Doch die vielen möglichen Szenarien und Durchführungswege verkomplizieren das Thema betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber, die noch keine bAV anbieten, müssen im Zweifel noch von ihren durchaus vorhandenen Vorteilen überzeugt werden. Dabei kann Ihnen ein Experte helfen.

Die Finanzberatung GET:FINEO kennt sich mit allen Wegen aus und unterstützt Sie beim Finden und Abschließen einer bAV. Lernen Sie uns unverbindlich kennen und machen Sie hier den kostenlosen Altersvorsorgecheck.